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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Road Trip 

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Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Road Trip verpflichtet sich, dem Fahrschüler/in unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Gewährleistung:

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

Fahrzeuge:

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen. Der Preis einer Fahrlektion vermindert sich deswegen nicht.

 

Lektionsdauer:

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: 

Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

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Unterrichtstarif:

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Aktionen/Specials sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig. Kursreduktionen oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden und können nicht kumuliert oder übertragen werden.

 

Absenzen / Fahrfähigkeit:

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.

 

Anmeldungen:

Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde mündlich, telefonisch, per SMS oder online reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

 

Anmeldungen zur praktischen Führerprüfung:

Fahrschüler welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung zeigen begleiten die Fahrschule Road Trip gerne zur Prüfung. Schüler welche vorzeitig die Prüfung "probieren" wollen dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine Lektionen versäumt muss die Prüfung ebenfalls auf privater Basis ablegen.

 

Die Fahrschule Road Trip begleitet nur die Schüler zur Prüfung welche fertig ausgebildet sind.

Versicherung (administrative Grundpauschale)

 

Der Fahrschüler ist mit der administrativen Grundpauschale während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Road Trip versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung). Die obligatorisch administrative Grundpauschale ist 2 Jahre gültig. Sie muss einmalig bezahlt werden (bar oder über Abo) und wird nicht zurückerstattet.

 

Zahlungsbedingungen:

Ein Abo ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen oder müssen per Einzahlungsschein (zu Gunsten: Fahrschule Road Trip) im Voraus beglichen sein. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zurückvergütet. Bricht der Fahrschüler oder der Fahrlehrer die Ausbildung ab oder wechselt der Fahrschüler in eine andere Fahrschule, werden alle nicht verwendeten Lektionen zurückvergütet.

 

Rückerstattungen:

Rückerstattungen bei Abo's und   Kombi Abo's mit VKU: Hier werden die Fahrstunden zum Einzellektionspreis und der VKU zum vollen Preis in Abzug gebracht. Die Rückerstattungen erfolgen nur bis spätestens 3 Monate nach letzter Fahrlektion, ansonsten verfällt der Anspruch.

 

Kurse:

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die AM Fahrschule einen Instruktoren Wechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

 

Kursplätze, Durchführung und Ausschluss:

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Für Nothelferkurse & Verkehrskundeunterricht sind dies, minimal 6, maximal 12 Teilnehmer. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen. Auf besonderen Wunsch führen wir auch Kurse in Kleingruppen durch.
Jedoch wird das Kursgeld entsprechend der Gruppengrösse angepasst. Die Fahrschule Road Trip behält sich vor, einen oder mehrere TeilnehmerInnen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.

 

Versicherung Kurslokal:

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Teilnehmer ist daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
Das Benutzen der Anlagen der Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.

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Gerichtsstand:

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Road Trip ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Road Trip in Luzern.

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